AGB



AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausbildungen
"Shinrin Yoku und ich - Veranstaltungsleiter/in für Shinrin Yoku-Events sowie "Shinrin Yoku pur" - Veranstaltungsleiter/in für Shinrin Yoku-Events bei Andrea Abu Muher und Katrin Dahmen


§1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post - sie wird mit einer Bestätigung der Ausbildungsleitung per E-Mail verbindlich.

Die Ausbildungsplätze werden nach Eingang der schriftlichen Anmeldung per Post oder E-Mail bei der Ausbildungsleitung vergeben. Nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl wird eine Warteliste in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung geführt.

Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail gelten nicht als Anmeldung.

§ 2 Bezahlung
(1) Nach Anmeldung erfolgt eine Rechnungsstellung. Nach Rechnungsstellung sind innerhalb von 1 Woche 100,00 € anzuzahlen.

Der Rest der Ausbildungskosten ist 6 Wochen vor dem Ausbildungsbeginn fällig. Etwaige Fristen auf der Rechnung sind zu beachten.

(2) Tagungs- und/oder Verpflegungspauschalen sind nicht in den Ausbildungsgebühren enthalten. Sie werden vor Ort bezahlt.

(3) Die Ausbildung sowie die Ausbildungskosten beinhalten keine Übernachtung.

§ 3 Rücktritt
(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Wochen vor dem Ausbildungsbeginn gegen eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von einmalig € 50,00 möglich.

(2) Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Ausbildungsgebühr fällig, es sei denn der Platz kann von der Warteliste besetzt werden oder die/der Teilnehmende kann eine Ersatzperson benennen. Falls die/der Teilnehmende einen Ersatz stellt, so bleibt die Entscheidung einer Teilnahme der Ersatzperson der Ausbildungsleitung vorbehalten.

Darüber hinaus sind bei einem Rücktritt ab 3 Wochen vor dem Ausbildungsbeginn 50% der Verpflegungskosten/Tagungspauschalen zu zahlen.

(3) Ein Rücktritt ist schriftlich einzureichen, per E-Mail oder Post. Als Rücktrittstermin gilt der Eingang bei der Seminarleitung.

§ 4 Rücktrittsversicherung
Die Ausbildungsleitung empfiehlt eine Rücktrittsversicherung - auch für die Kosten der Unterkunft. Die Rücktrittsversicherung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 5 Haftung
(1) Jede/r Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Ausbildung. Er kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt den Veranstalter, die Ausbildungsleitung und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftansprüchen frei.

(2) Jede/r Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

(3) Bei den Veranstaltungen draußen gilt insbesondere:

Eine Haftung bei Unfällen oder sonstigen Schäden schließt die Ausbildungsleitung ausdrücklich aus. Jede/r Teilnehmende der Ausbildungs-Gruppe benutzt den Wald/die Natur auf eigene Gefahr. Der Teilnehmende ist für alle ihre/seine Handlungen selbst verantwortlich, und somit auch bei einem erlittenen Unfall. Dies trifft zu, wenn der Unfall einen unglücklichen Zufall darstellt, Folge von höherer Gewalt ist oder einzig Folge des unrichtigen Verhaltens der verunfallten Person und somit von ihr selber verschuldet ist. Die/Der Teilnehmende muss damit rechnen, dass die Begehbarkeit der Wege bei Nässe, Schnee und Eisglätte erschwert ist.
Jede/r Teilnehmende hat sich physisch und psychisch vorzubereiten und sich angemessen auszurüsten. Auf den Waldbaden-Veranstaltungen hat jede/r Teilnehmende Vernunft und Vorsicht walten zu lassen.

Die Tier- und Pflanzenwelt ist ausdrücklich zu schützen und Achtsamkeit in und mit der Natur ist oberstes Gebot. Ein Verstoß dagegen führt zum sofortigen Ausschluss aus der Ausbildungsgruppe. Eine Rückerstattung jeglicher Ausbildungsgebühren oder anderer Kosten ist in diesem Falle unmöglich.

(4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausbildung kein Ersatz für medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen ist. Wer krank ist oder sich in Therapie befindet, muss rechtzeitig mit seinem Arzt und/oder Therapeuten und mit der Ausbildungsleitung klären, ob sie/er an der Ausbildung teilnehmen kann.

§ 6 Unterbringung
Eine Unterbringung ist nicht Teil der Ausbildung und muss bei Bedarf vom Teilnehmenden selbst gebucht und bezahlt werden. Die Ausbildungsleitung stellt auf Wunsch eine Liste mit zum Seminarort nahen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.

§ 7 Ablehnung von Teilnehmenden
(1) Die Ausbildungsleitung ist berechtigt, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Teilnehmende, die die Ausbildung stören oder negativ beeinflussen, können von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung von Ausbildungsgebühren und anderer Kosten ist in diesem Falle ausgeschlossen.

§ 8 Absage oder Verschiebung der Ausbildung durch die Ausbildungsleitung
(1) Die Ausbildung kann aus wichtigem Grund abgesagt oder terminlich verschoben werden. Zu den wichtigen Gründen gehören insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit der Ausbildungsleitung oder unvorhersehbare Geschehnisse wie z. B. eine Pandemie. Ebenso dauerhaftes Unwetter, das einen Aufenthalt im Wald unmöglich macht. Eine Absage kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Gezahlte Ausbildungsgebühren werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

(2) Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Unterkunft und Verpflegung die der/m Teilnehmende durch die Absage der Ausbildung entstehen, bestehen nicht. Deshalb ist der Abschluss einer Rücktrittsversicherung, die auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten beinhaltet, empfehlenswert.

§ 9 Arbeitsmaterialien
(1) Während der Ausbildung werden angemessene Arbeitsmaterialien bereitgestellt. Alle während der Ausbildung verwendeten oder bereitgestellten Materialien unterliegen dem Copyright der Ausbildungsleitung oder anderer Dritter. Die Materialien dürfen ohne Zustimmung der Ausbildungsleitung nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

§ 10 Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung
(1) Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung erhält Jede/r Teilnehmende eine persönliche Teilnahmebescheinigung.

(2) Für ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung ist eine aktive Teilnahme an mindestens 85% der Unterrichtszeit erforderlich sowie die Erarbeitung, Vorstellung und Durchführung eines Shinrin Yoku-Events in der Gruppe.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt erhält Der Teilnehmende keine Teilnahmebestätigung. Es besteht dann kein Recht auf Rückerstattung von Ausbildungsgebühren und/oder anderer Kosten.

(3) Es besteht die Möglichkeit, Versäumtes in einem weiteren Ausbildungsblock nachzuholen bzw. zu wiederholen, sofern darin ein Platz frei ist. Es kommen in einem solchen Fall eventuell weitere Kosten auf den/die Teilnehmende zu.

(4) Über das Bestehen der Ausbildung entscheidet die Ausbildungsleitung.

§ 11 Stillschweigen
Die/der Teilnehmende sichert Stillschweigen gegenüber jeglichen Dritten über persönliche Informationen, die während der Ausbildung thematisiert werden, zu.

§ 12 Aufzeichnungen
(1) Private Fotografien von der Ausbildung sind erlaubt, sofern sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören. Eine Veröffentlichung von Fotos bedarf der Genehmigung durch die Ausbildungsleitung und aller auf den Aufnahmen zu sehenden Personen.

(2) Audio-oder Videoaufnahmen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.





Euskirchen, Juli 2020

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